Integrierte Versorgung
Unsere Verträge zur „Integrierten“ oder „Besonderen ambulanten Versorgung“ sind eine Kooperationsform zwischen allen beteiligten Leistungserbringern (behandelnder Ärzte/Ärztinnen, Team der GTK Krefeld, Anästhesie, Labor, Pathologie und ggf. Krankenhaus) und den gesetzlichen Krankenkassen zum Wohle unserer Patientinnen. Sie ermöglichen die Durchführung von zahlreichen Eingriffen in den Räumlichkeiten der GTK Krefeld unter Vermeidung eines Krankenhausaufenthaltes. Zudem haben sie die Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit bei stationsersetzenden und ambulant durchführbaren Operationen durch eine interdisziplinäre und sektorenübergreifende Kooperation zum Ziel.
Viele Krankenkassen bieten ihren Versicherten derzeit die Möglichkeit, an diesen Verträgen teilzunehmen, oder halten vergleichbare Regelungen vor, um den Weg für die Behandlung ihrer Versicherten in der GTK Krefeld freizumachen.
Die Liste der teilnehmenden Krankenkassen wird laufend aktualisiert.
Sprechen Sie Ihre Krankenkasse bitte gerne darauf an, falls sie dort nicht aufgeführt sein sollte. In der Regel kann sie unseren Verträgen zur „Integrierten“ oder „Besonderen ambulanten Versorgung“unbürokratisch beitreten oder ersatzweise einen Kostenübernahmeantrag genehmigen.
Ihre Vorteile:
- ein Hand in Hand zwischen allen beteiligten Ärzten/Ärztinnen
- schnelle Terminvergabe und kurze Wartzeiten
- patienteorientierte und individuelle Betreuung durch ein hochspezialisiertes Team
- die Behandlung durch qualifizierte und langjährig erfahrene Fachärzte
- alle Annehmlichkeiten einer Privatklinik: Ein- oder Zwei-Bettzimmer mit Bad/WC, TV etc. ohne Zuzahlungen (geldwerte Vorteile)
- ambulante oder kurzstationäre Versorgung (1-2 Übernachtungen) anstelle einer Operation im Krankenhaus
Fragen und Antworten für Patientinnen
Was bedeutet für mich die Teilnahme an der „Integrierten“ oder „Besonderen ambulanten Versorgung“?
Grundsätzlich bedeutet es für Sie eine Reihe von Vorteilen. Dazu zählen eine schnellere Terminvergabe, kürzere Wartezeiten und freie Zimmerwahl. Außerdem entfällt für Sie jegliche Kostenpauschale für die verschiedenen Serviceleistungen.
Die enge Abstimmung zwischen den beteiligten Ärzten ermöglicht Ihnen eine operative Behandlung von höchster Qualität bei bestmöglichem Komfort und patientenorientierter Betreuung.
Vor allem aber müssen Sie für die bei Ihnen anstehende Operation nicht in ein Krankenhaus.
Habe ich Nachteile durch die Teilnahme an der „Integrierten“ oder „Besonderen ambulanten Versorgung“?
Nein, im Gegenteil! Sie kommen in den Genuss vieler Vorteile und Annehmlichkeiten. Außerdem entfallen für Sie jegliche Zuzahlungen für unsere Serviceleistungen. Ihre Teilnahme an dieser speziellen Versorgungsform ist seitens Ihrer Krankenkasse erwünscht, weil sie eine hochqualitative Behandlungsform gewährleistet, deren Vorteile Ihnen in jeder Form zugutekommen und kostspielige Krankenhausaufenthalte vermeidet.
Was muss ich tun, um an der „Integrierten“ oder „Besonderen ambulanten Versorgung“ teilzunehmen?
Hierzu genügt die Unterzeichnung der ausgehändigten Formulare, denn damit erklären Sie Ihre Teilnahme. Alles Weitere wird von uns veranlasst. Sie müssen lediglich nach dem Eingriff gemeinsam mit Ihrem Frauenarzt / Ihrer Fraunärztin ein Formular zur Dokumentation der Behandlungsqulität ausfüllen (AQS2) und dieses mittels eines adressierten und portofreien Umschlags weiterleiten.